1. Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)

  2. Grundqualifikation (ohne Ausbildung aber mit Prüfung vor der IHK von insgesamt 450 Minuten davon 240 Minuten in der Praxis. Diese Prüfung hat nichts mit der Fahrerlaubnisprüfung zu tun)

  3. Beschleunigte Grundqualifikation (mit 140 Stunden à 60 Min. Ausbildung, zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis und dafür eine nur 90 minütige schriftlicher Prüfung vor der IHK)

Also, wird es in Zukunft den Kraftfahrer, der eben einen Führerschein erwirbt und dann bei einem Transportunternehmen anfangen kann, nicht mehr geben !

TransFit – Fit für Transport und Logistik

Aus- und Weiterbildung im Rahmen des EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz. (Richtlinie 2003/59EG)