Bei Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind folgende Bußgelder festgesetzt:
Kraftfahrer:
Bis zu 4.000,- Euro
Unternehmer:
Bis zu 20.000,- Euro
Es ist zu erwarten,
dass bei der ersten Ordnungswidrigkeit nicht auch sofort das Höchstmaß angewendet werden wird. Es gilt aber zu bedenken, dass, wenn 5 Kraftfahrer eines Unternehmens, in einem Jahr auffallen, jeder dieser Kraftfahrer nur einmal, der Unternehmer aber gleich 5 mal auffällt.