Bei Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind folgende Bußgelder festgesetzt:

Kraftfahrer:

Bis zu 4.000,-  Euro

Unternehmer:

Bis zu 20.000,- Euro

Es ist zu erwarten,

dass bei der ersten Ordnungswidrigkeit nicht auch sofort das Höchstmaß angewendet werden wird. Es gilt aber zu bedenken, dass, wenn 5 Kraftfahrer eines Unternehmens, in einem Jahr auffallen, jeder dieser Kraftfahrer nur einmal, der Unternehmer aber gleich 5 mal auffällt.

TransFit – Fit für Transport und Logistik

Aus- und Weiterbildung im Rahmen des EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz. (Richtlinie 2003/59EG)