
Die beschleunigte Grundqualifikation
Am 01. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Oualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Es basiert auf der EG-Richtlinie 2003/59 und regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
Das BKrFOG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.
Jeder, der seine Führerscheinprüfung der Klassen C1, C1E, C und CE am 10. September 2009 bzw. Klasse D, DE am 10. September 2008 oder später ablegt, benötigt zur gewerblichen Nutzung seines Führerscheins eine Grundqualifikation.
Diese kann durch die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inklusive 10 praktischen Stunden) mit anschließender 90-minütiger theoretischer Prüfung erworben werden (beschleunigte Grundqualifikation), durch 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ohne vorherige Teilnahme an einem Unterricht (Grundqualifikation), oder durch die Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in.