Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren.
(Basiskurs- Stückgut, Aufbaukurs-Tank)
Die Kurse gehen über 3 Samstage und einem Montag. Im Anschluss wird eine IHK Prüfung abgelegt. Wir arbeiten bei diesen Kursen mit der Norbert Teriete GmbH & Co. KG zusammen.
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Telefon: | 0 25 51 / 70 18 101 | |
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Norbert Leewe: | 0171 / 3 70 94 07 | |
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