Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren.
(Basiskurs- Stückgut, Aufbaukurs-Tank)

Die Kurse gehen über 3 Samstage und einem Montag. Im Anschluss wird eine IHK Prüfung abgelegt. Wir arbeiten bei diesen Kursen mit der Norbert Teriete GmbH & Co. KG zusammen.

Zur Terminabsprache kontaktieren Sie uns gerne.

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TransFit GbR

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Telefon:0 25 51 / 70 18 101
Telefax: 0 25 51 / 70 18 103
Norbert Leewe:0171 / 3 70 94 07
Norbert Kleideiter:0171 / 5 44 39 52
Andreas Holländer0151 / 16 58 49 20

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Aus- und Weiterbildung im Rahmen des EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz. (Richtlinie 2003/59EG)